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5640: 3-Zimmer-Wohnung in bevorzugtem Wohngebiet von Hilden-Süd!

Preise
Kaltmiete:
810,00 €
Nebenkosten:
300,00 €
Heizkosten enth.:
ja
Warmmiete:
1.110,00 €
Kaution:
2.430,00 €
Kontaktperson
Name:
Susanne Heyer
Anfragen
Details
Objekt-Nr.:
5640
Nutzungsart:
Wohnen
Vermarktungsart:
Miete/Pacht
Objektart:
Wohnung(Etage)
Bezug ab:
01.04.2023
Ort:
40723 Hilden
Wohnfläche:
81,32 m²
Anzahl Zimmer:
3
Energie-Infos
Art des Energieausweises:
Verbrauchsausweis
Baujahr:
1988
Befeuerung:
Energieverbrauchkennwert:
100,70 kWh/(m²*a)
Lage:
Hilden präsentiert sich immer in Bestform!
Hilden liegt direkt vor den Stadttoren der Landeshauptstadt Düsseldorf, am Fuße des Bergischen Landes und vor den Toren des Ruhrgebietes. In Hilden wohnen ca. 57.000 Menschen. Bus und S-Bahnverbindungen, Autobahnanschlüsse nach Süden/Westen/Osten, bevorzugt Hilden als die Stadt zum Leben und Wohnen. Diverse Jugend- und Freizeitangebote, viele Spiel- und Abenteuerplätze, Kindergärten und Kindertagesstätten, Grund- und Realschulen sowie zwei Gymnasien sorgen für eine optimale Familienfürsorge.
Objektbeschreibung:
- Gepflegtes Mehrfamilienhaus
- 3 Zimmer
- ca. 81 m²
- 3. Obergeschoss
- gute Wohnlage
Ausstattung:
- Modernisiertes Badezimmer mit Dusche und Wanne
- Parkettboden in den Wohnräumen
- Sonnenbalkon
Sonstiges:
V, 100,7 kWh/(m²*a), Gas, Bj. 1982

Auf Wunsch des Vermieters erbitten wir folgende Angaben von Ihnen:

1. Wieviele Personen sollen einziehen?
2. Welcher beruflichen Tätigkeit gehen Sie nach?
3. Haben Sie negative Schufa-Einträge?
4. Zu wann möchten Sie einziehen?
5. Sind Sie in der Lage die volle Kaution zu hinterlegen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen ohne diese Angaben nicht bearbeiten können. Die Standardantworten, wie "Ich habe an Wohnung Interesse." beantworten nicht die Fragen.

Abkürzungen der Pflichtangaben bei Immobilien

1.  Art des Energieausweises (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV)

Verbrauchsausweis: V
Bedarfsausweis: B

2. Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a) (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV)

3. Wesentliche Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Koks, Braunkohle, Steinkohle: Ko
- Heizöl: Öl
- Erdgas, Flüssiggas: Gas
- Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: FW
- Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hz
- Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: E

4. Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr. 4 EnEV): Bj

5. Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 EnEV): A+ bis H