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5723: Hilden-Musikantenviertel! Frisch sanierte 1-Zimmer-Wohnung für Single-Haushalt !

Preise
Kaltmiete:
410,00 €
Nebenkosten:
120,00 €
Warmmiete:
530,00 €
Kaution:
1.230,00 €
Kontaktperson
Name:
Maurice Deckert
Anfragen
Details
Objekt-Nr.:
5723
Nutzungsart:
Wohnen
Vermarktungsart:
Miete/Pacht
Objektart:
Wohnung(Etage)
Ort:
40724 Hilden
Wohnfläche:
37,00 m²
Anzahl Zimmer:
1
Energie-Infos
Befeuerung:
Lage:
Hilden präsentiert sich immer in Bestform!
Hilden liegt direkt vor den Stadttoren der Landeshauptstadt Düsseldorf, am Fuße des Bergischen Landes und vor den Toren des Ruhrgebietes. In Hilden wohnen ca. 57.000 Menschen. Bus und S-Bahnverbindungen, Autobahnanschlüsse nach Süden/Westen/Osten, bevorzugt Hilden als die Stadt zum Leben und Wohnen. Diverse Jugend- und Freizeitangebote, viele Spiel- und Abenteuerplätze, Kindergärten und Kindertagesstätten, Grund- und Realschulen sowie zwei Gymnasien sorgen für eine optimale Familienfürsorge.
Objektbeschreibung:
- gepflegtes 7 Mietparteienhaus
- Appartement
- ruhige Lage
- 1. OG
- ca. 37m²
Ausstattung:
- hochwertig saniert
- neues Duschbad
- großzügige Stauräume

Die weiteren Verbrauchskosten für die Heizkosten kann der Mieter direkt mit seinem Versorgungsunternehmen seiner Wahl abrechnen.
Sonstiges:
Der Energieausweis ist beantragt und wird nachgereicht

Auf Wunsch des Vermieters erbitten wir folgende Angaben von Ihnen:

1. Wieviele Personen sollen einziehen?
2. Welcher beruflichen Tätigkeit gehen Sie nach?
3. Haben Sie negative Schufa-Einträge?
4. Zu wann möchten Sie einziehen?
5. Sind Sie in der Lage die volle Kaution (3 Monatsmieten) zu hinterlegen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen ohne diese Angaben nicht bearbeiten können. Die Standardantworten, wie "Ich habe an Wohnung Interesse." beantworten nicht die Fragen.

Abkürzungen der Pflichtangaben bei Immobilien

1.  Art des Energieausweises (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV)

Verbrauchsausweis: V
Bedarfsausweis: B

2. Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a) (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV)

3. Wesentliche Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Koks, Braunkohle, Steinkohle: Ko
- Heizöl: Öl
- Erdgas, Flüssiggas: Gas
- Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: FW
- Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hz
- Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: E

4. Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr. 4 EnEV): Bj

5. Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 EnEV): A+ bis H